EU : Automobilimporteure begrüßen positive Abstimmung zu Abgastests

© Automobilimporteure/Christian Müller

„Das ursprüngliche Ziel der Labortests und der gesetzlichen Vorgabe war eine Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Fahrzeugen. Wenn Abgastests nun unter realen Fahrbedingungen abgehalten werden, um realistischere Angaben zu erzielen, ist eine entsprechende Übergangsfrist unabkömmlich“, befürwortete Clary das Ergebnis der Abstimmung.

Der neue Messzyklus WLTP, der ab 2017 gilt, enthält einen RDE-Test (Real Driving Emissions), der nicht im Labor sondern auf der Straße durchgeführt wird und sollte zu realistischeren Angaben bei den Emissionen führen. Um sich allmählich an die neuen Vorschriften des RDE-Tests anpassen zu können, wurde eine entsprechende Übergangsfrist beschlossen. Für die Stickoxidwerte gilt auf einer ersten Stufe, die vier Jahre gelten soll, ein Übereinstimmungsfaktor von 2,1. Dieselmotor nötig, um CO2-Ziele zu erreichen „Wir haben uns schon in der Vergangenheit immer klar für realistischere Emissionsangaben ausgesprochen. Denn wir können nachvollziehen, dass die Abweichung zwischen Test- und Realwerten irritiert. Diese sind auf den längst veralteten Testzyklus NEFZ zurückzuführen und das Ergebnis gesetzlich vorgegebener Tests“, so Clary. Dennoch sei klar festzuhalten, dass durch den neuen Messzyklus WLTP die Verbrauchsangaben, und somit auch die Angaben zum CO2-Ausstoß, nun um rund 20 % höher ausfallen. Um die strengen CO2-Ziele (95g/km ab 2020) zu erreichen sei der Dieselmotor derzeit unabkömmlich.