Tuning : Chromfolierungen - Glänzender Auftritt oder einfach nur gefährlich?

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© KÜS

Die Individualisierung von Fahrzeugen, allgemein als Tuning bekannt, ist nach wie vor weit verbreitet und beliebt. Ein Trend in der Szene ist jetzt das Bekleben mit hochglänzender Folie. Doch der KÜS mahnt zur Vorsicht, denn hier ist nicht alles erlaubt. Die deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) informiert, was geht und was nicht.

Das "Tattoo" für das Fahrzeug, also die Beklebung mit individuell ausgesuchter Folie, ist inzwischen im Straßenverkehr verstärkt zu bemerken. Korrekt angewendet findet man sie etwa bei Taxis, aber auch bei den Autos der Polizei. Die Fahrzeuge haben eine bestimmte ursprüngliche Farbe und werden dann mit Folie zum Beispiel in das Hellelfenbein der Taxis oder das spezielle Design der Polizei umgestaltet.

Kleine Folierungen sind tolerierbar

Viele Autobesitzer folieren ihre Fahrzeuge zum Schutz des Lacks oder vor Steinschlägen. Sie denken dabei zum Beispiel an den Wiederverkauf des Autos und einen relativ gut erhaltenen äußeren Zustand. Inzwischen geht der Trend jedoch zu hochglänzenden, sogenannten Chromfolierungen, die einfach nur schick ausschauen sollen. Diese sind grundsätzlich nicht verboten, aber nur bedingt erlaubt.

Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können. Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren. Das kann andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder sogar blenden.

Eine Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen. Anders sieht es bei kleineren verchromten oder mit Spiegelfolie beklebten Teilen wie etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten aus. Sie werden in der Regel toleriert.

Was sagte der Gesetzgeber dazu?

In §19 (2) der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist geregelt, welche Änderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall, wenn von einer willentlichen Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten ist. Bei einer Vollverklebung, im englischen "Car Wrapping" genannt, ist davon auszugehen.

Bei der Sicherstellung eines vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können dann erhebliche Kosten für die Stilllegung und die Verbringung des Fahrzeuges dazu kommen. Die Bewertung des Gefährdungspotenzials durch die reflektierende Wirkung eines so verspiegelten Fahrzeugs wird im Einzelfall vorgenommen - so auch in Österreich.

Dabei ist im Wesentlichen die Beschaffenheit der jeweiligen Folie, etwa der Reflexionsgrad, und die Anbringung am Auto, beispielsweise wo und wie groß, entscheidend. Wer an eine Folierung seines Autos denkt, sollte vorher den Rat von Sachverständigen einholen. Das spart Zeit, Geld und vor allem Ärger.