Der Meistertitel gewinnt an Bedeutung
Wichtige Aufwertung für Kfz-Meisterinnen und -Meister: Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den eintragungsfähigen Meistertitel beschlossen.
Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik
Konkret können sich Kfz-Meisterinnen und -Meister spätestens ab 1. August 2020 in öffentlichen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ihren Meistertitel eintragen lassen. Die Abkürzung wird „Mst.in“ bzw. „Mst.“ Lauten.
Damit wird auch ein Beruf im Umfeld der Fahrzeugtechnik entscheidend aufgewertet: „Fast 10 Prozent aller Jugendlichen in Österreich wählen einen Kfz-Beruf. Besonders erfreulich ist, dass sich der Anteil an weiblichen Lehrlingen in den vergangenen Jahren erhöht hat. Das Gesetz zum nationalen Qualifikationsrahmen aus 2016, mit welchem der Lehrabschluss einer AHS-Reifeprüfung gleichgestellt wurde, wird nun erweitert um den Meistertitel, der formal einem Bachelor gleichgestellt ist“, betont Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik.