Bundesinnung der Fahrzeugtechnik : Erfolgreiche Roadshow zu Probefahrtkennzeichen

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Rund 800 Teilnehmer wurden bei zehn Veranstaltungen in Österreich „rund um die Handhabung der Probefahrtkennzeichen gemäß § 45 KFG 1967“ informiert. Dabei standen rechtliche Grundlagen, Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen im Vodergrund. „Wir müssen direkt bei den Mitgliedern sein“, betont Andreas Westermeyer, Referent in der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, der ergänzt: „nur so können wir für konkrete Bedürfnisse auch konkrete Angebote entwickeln.“

„Das ist wohl das beste Beispiel, wie das neue Leitbild der Bundesinnung funktioniert: Dem Anliegen eines Mitglieds konnten wir Unterstützung anbieten. Aus mehreren Anliegen ist in Auftrag geworden. Jetzt haben wir Angebote für die fachliche Weiterbildung entwickelt“, unterstreicht Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Josef Harb.

Der Anlassfall, sich verstärkt mit Probefahrtkennzeichen auseinanderzusetzen, datiert aus dem Jahr 2012. Damals war ein Mitgliedsbetrieb zu einer Strafe von über 24.000 Euro verdonnert worden, weil die obligatorischen Fahrtenbücher von insgesamt sechs Probefahrtkennzeichen falsch ausgefüllt waren. Nach Verhandlungen der Bundesinnung mit der Behörde konnte die Strafe damals auf 4.000 Euro verringert werden. Die Unsicherheiten blieben aber bestehen und viele weitere Betriebe sahen sich mit Strafen konfrontiert.