Verteuerung in Aussicht gestellt : Fahrzeughandel vs. NoVA-Erhöhung

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„Durch die Verteuerung sind Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso betroffen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Auto dienstlich benötigen, sowie Pendlerinnen und Pendler und auch Familien“, führt der Bundesgremialobmann aus. Mit der mit 1. Juli 2021 geplanten NoVA-Erhöhung würden auch leichte Nutzfahrzeuge wie Kasten- oder Pritschenwägen spürbar teurer und diese Mehrbelastung trifft vor allem kleinere und mittlere Betriebe (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU).

Die nun in Aussicht gestellte NoVA-Verteuerung führe auch dazu, dass ältere Fahrzeuge weiterhin verwendet werden, anstatt diese gegen neue mit umweltverträglicheren Technologien auszutauschen: „Dadurch bleibt ein wichtiges CO2-Einsparungspotenzial ungenützt“, so Klaus Edelsbrunner.