RB-Power /Werbas : Gesetzeskonform und komfortabel kassieren

Das Bundesministerium für Finanzen hat 2015 dem Schwarzgeld den Kampf angesagt und 2016 die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht verabschiedet. Ein Bestandteil dieser Gesetzgebung ist die ab dem 1.4.2017 geltende Auflage, dass jede Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein muss und Belege mit elektronischer Signatur erstellt werden (RKS-V).

Als Registrierkasse wird jedes elektronische Aufzeichnungssystem verstanden, das zur Losungsermittlung und damit zur Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Dazu gehören auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme wie das Werkstatt-Management-System Werbas. „Das Zusatzmodul Kassa & Kontenanalyse ist eine vollwertige Registrierkasse als Softwarelösung“, betont Bernhard Kern von der RB-Power GmbH. Bondruck mit QR-Code Bild: RB Power/Werbas

Rechtzeitig wurde das Werkstatt-Management-System entsprechend den Anforderungen umfangreich erweitert. „Unter anderem waren zahlreiche Anpassungen in der Maske Kassenstamm und auf dem zu druckenden Kassenbon nötig. Darüber hinaus musste eine Verbindung zur Signaturerstellungseinheit hergestellt werden“, erklärt Bernhard Kern, Leiter Service & Support von der RB-Power GmbH, die als österreichischer Vertriebspartner der Werbas AG entsprechende Schulungsmaßnahmen und die Einrichtung landesweit durchführt.