Kfz-Versicherungen : Kooperation von Garanta Akademie und Wirtschaftskammer Österreich

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Diese entsprechen auch den Ausbildungsanforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Für die Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit für Fahrzeughändler sind mindestens fünf Stunden Weiterbildung pro Jahr für Gewerbetreibende (Leitungsorgane) und an der Vermittlung mitwirkende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. „Um den Teilnehmern möglichst praxisnahe Inhalte zu vermitteln, die auch den IDD-Anforderungen entsprechen, bieten wir in Kooperation mit der Wirtschaftskammer eine Reihe von Weiterbildungsveranstaltungen in ganz Österreich an“, erklärt Ulrike Boeck, Leiterin der Garanta Akademie.

Die Auffrischung von Versicherungswissen ist hier ein Schwerpunkt. Inhaltlich beschäftigt sich das in acht Bundesländern angebotene Seminar mit Versicherungsgrundlagen und der Beratung in Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen. Ein Vortrag in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich behandelt konkrete Anlassfälle und neue Gerichtsurteile aus den Bereichen Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Fach- und Spartenkompetenz, Rechtskompetenz und Berufsrecht“ gemäß dem Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten.

„Die jährliche Weiterbildung im Versicherungs- und Rechtsbereich ist notwendig, um die Gewerbeberechtigung für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen aufrechtzuerhalten. Sie ist aber auch die Basis für eine professionelle Vermittlung von Kfz-Versicherungen im Autohaus. Dies bringt dem Betrieb nicht nur zusätzliche Deckungsbeiträge, sondern auch eine bessere Kundenbindung“, betont Ulrike Boeck.