Beschluss am 20. September : Neue NoVA-Regelung wird auf den Weg gebracht

© Automobilimporteure

"Die neue Berechnungsformel ist allerdings nicht ganz aufkommensneutral", spricht Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure, steigende Einnahmen für die Staatskasse aus der künftigen NoVA an.

Laut ihm finden sich im Antrag, der am 20. September eingebracht werden soll, auch Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. "Der ursprünglich angepeilte Umstellungstermin ist nicht mehr der 1. April 2020, sondern der 1. Juli 2020. Der Grund dafür sind Adaptierungen der Software im Versicherungsverband", so Kerle. Höher motorisierte und damit emissionsstärkere Fahrzeug würden hinkünftig stärker zur Kasse gebeten, in Summe sollen die Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer aber aufkommensneutral sein.