Digitalisierung : ÖAMTC fordert klare Regeln für im Fahrzeug generierte Daten

"Neben dem Plus an Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten gibt es unsererseits allerdings auch datenschutzrechtliche Bedenken", hält der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, fest. "Denn e-Call bedeutet auch, dass die Hersteller zusätzliche Informationstechnik in die Autos einbauen müssen. Diese Technologie kann auch für andere Zwecke als den automatischen Notruf genutzt werden." Die Hersteller nehmen von dieser Möglichkeit schon seit Längerem Gebrauch, um technisch leistungsfähigere Systeme in die Fahrzeuge einzubauen. Dank verbauter SIM-Karten werden so rund um die Uhr Daten gesammelt. Diese werden sowohl im Auto angezeigt als auch zum Großteil - ohne gesetzliche Grundlage - direkt an den Hersteller gesendet. "Ohne bewusste Kenntnis des Fahrers werden im Stundentakt beispielsweise Informationen über Fahrstrecken, Abstellpositionen des Fahrzeugs oder sogar das Fahrverhalten des Autolenkers übermittelt", so Wiesinger. Vom Hersteller würden diese Daten oftmals an Vertragswerkstätten oder Versicherungen weitergeleitet, andere Anbieter blieben da außen vor.

Dieser Datentransfer bringt laut Club Chancen und Risiken. "Entscheidend ist, dass Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem auch aktiv zustimmen", erläutert Wiesinger. Für den Club steht außer Zweifel, dass die Daten aus dem Auto nur dem Fahrzeughalter gehören. Die neue Regierung hat diesbezüglich ihre Absichten im Koalitionsabkommen folgendermaßen verankert: "Schaffung umfassender Rechtssicherheit für die Chancen der Digitalisierung und den Einsatz neuer Systeme; dieser Rechtsrahmen soll innovative, neue Geschäftsmodelle und Technologien im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig die Datenautonomie/-hoheit des Bürgers und Konsumenten sicherstellen (z.B. […], autonomes Fahren etc.)." In diesem Sinne erwarte der ÖAMTC klare gesetzliche Regeln zur Datenerfassung und -weitergabe aus dem Auto. Ein möglicher Ansatz wäre – wie vor kurzem in Deutschland vorgeschlagen – ein eigenes Datengesetz, das Daten mit Sachen gleich und somit die Rechte der Fahrzeughalter außer Streit stellt. (ags) Fotohinweis: BMW