Recht : Vorbild Down Under: Freier Kfz-Markt gesetzlich gesichert

VFT-Obmann Walter Birner
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Der Erfolg in Australien ist den Bemühungen der „Australian Automotive Aftermarket Association“ (AAAA) zu verdanken, die sich seit mehr als zehn Jahren für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Aftermarket starkmacht. Die AAAA wurde im globalen Forum „Right to Repair Campaign“ stark vom europäischen Schwesterverband FIGIEFA unterstützt.

Dem nun in Australien verabschiedeten Gesetz zufolge ist es ab sofort für Fahrzeughersteller verboten, qualifizierten, markenungebundenen Kfz-Betrieben Informationen zu Kfz-Service und -Reparatur vorzuenthalten. Alle Informationen müssen diesen unabhängigen Werkstätten zu einem angemessenen Marktpreis angeboten werden. Das Gesetz sieht bei Missachtung sogar Geldbußen für Fahrzeughersteller vor. Diese Rechtsvorschriften ähneln den Bestimmungen zum Zugang zu technischen Informationen in der EU-Kraftfahrzeug-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO). Damit zeigt das Beispiel Australien, wie wichtig die Beibehaltung der Kfz-GVO für Europa ist. Diese läuft 2023 aus.