Corona-Krise : Was der Lockdown für Kfz-Betriebe bedeutet

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Mit Beginn des zweiten Lockdowns muss auch der Großteil der Handelsbetriebe wieder die Pforten versperren, davon betroffen ist auch der Autohandel. Kfz-Werkstätten – sich zählen übrigens zu nicht „körpernahen“ Dienstleistungsbetrieben – dürfen weiterhin geöffnet bleiben, und anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr werden diese nicht nur im „Notbetrieb“ weitermachen. Auch Reifenhandelsbetriebe mit angeschlossener Werkstätte dürfen weiterhin Montagearbeiten durchführen.

Die Ausnahmen im Handel gelten auch für Tankstellen und Stromtankstellen, einschließlich Waschanlagen, neben Kfz- auch für Fahrradwerkstätten sowie den Auto- und Fahrradverleih.