Zweirad : Wenig Freude mit verlängerten Begutachtungsintervallen

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Denn laut der 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), die am 3. Juli 2019 im Nationalrat beschlossen wurde, wird per 1.3.2020 für Zweiräder die Umstellung des Begutachtungsintervalls von 1-1-1 Jahren auf 3-2-1 Jahren (analog Pkw) festgeschrieben.

Diese neuen Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L gelten auch für bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Der Zulassungsbesitzer eines Zweirades, für das nun die längere Frist gilt, als auf der Lochmarkierung der aktuellen Begutachtungsplakette ersichtlich ist, kann die Ausfolgung einer neuen Begutachtungsplakette mit neu gelochtem nächsten Begutachtungstermin verlangen. In diesem Fall muss sich der Zulassungsbesitzer an die Zulassungsstelle, und nicht §57a-Begutachtungsstelle wenden.

Der Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik, Komm.-Rat Josef Harb, hat mit der Verlängerung der Begutachtungsfristen wenig Freude und verweist auf die Unfallzahlen, die laut einer Aussendung der Statistik Austria vom 29.4.2019 damals auf Jahressicht um 23 % zugenommen hatten. „Aus unserer Sicht ist ein verlängertes Überprüfungsintervall, insbesondere bei der Fahrzeugklasse L, das falsche Signal“, kritisiert Harb.