Politik : Trotz Entschließungsantrag im Bundesrat: NoVA-Einführung für leichte Nutzfahrzeuge bleibt auf Schiene
Dazu wurde am 30. März 2021 ein Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, der die Bundesregierung dazu auffordert, die beschlossene Erhöhung der NoVA rückgängig zu machen und „bei einer allgemeinen Neuregelung soziale Kriterien“ zu berücksichtigen. Dieser Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen. Konsequenzen für den aktuellen Prozess rund um die bevorstehende NoVA-Einführung: eigentlich gar keine.
„Praktisch keine Bedeutung“
„Der Entschließungsantrag des Bundesrats hat praktisch keine Bedeutung“, bringt es Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung (IV), auf den Punkt. Um die NoVA-Einführung zu verhindern, müssten die ÖVP-Mandatare im Nationalrat gegen ihren eigenen Beschluss stimmen, den Standpunkt des Koalitionspartner Grüne desavouieren und damit wohl einen Koalitionsbruch auslösen. Dafür gibt es momentan keine Anzeichen.
Wie schon im Interview vor einigen Wochen betont, erwarten weder das Bundesgremium Fahrzeughandel noch die Automobilimporteure Änderungen im NoVA-Gesetz. „Da fährt die Eisenbahn drüber“, betont Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandels, und ergänzt: „Ein Entschließungsantrag bringt nicht wirklich etwas. Das ist in etwa so, wenn man jemanden auf der Straße fragt, ob er für oder gegen die NoVA-Einführung für leichte Nutzfahrzeuge ist.“