Runderneuerung gestärkt : EUDR-Ausnahme für runderneuerte Reifen soll Kreislaufwirtschaft stärken

Franz Doblhofer, Bundesinnung Fahrzeugtechnik/Berufsgruppe Vulkaniseure, begrüßt die Verordnung zur Anpassung der Produktliste im Rahmen der EUDR.

Franz Doblhofer, Bundesinnung Fahrzeugtechnik/Berufsgruppe Vulkaniseure, begrüßt die Verordnung zur Anpassung der Produktliste im Rahmen der EUDR.

- © Bundesinnung Fahrzeugtechnik

Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik hat sich positiv zu den geplanten Änderungen der Produktliste im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geäußert. Hintergrund ist eine laufende öffentliche Konsultation der Europäischen Union zur Anpassung von Anhang I, die noch bis 1. Juni 2026 geöffnet ist.

Nach dem vorliegenden Entwurf sollen runderneuerte Reifen sowie Altreifen beziehungsweise Karkassen als Ausgangsmaterial für die Runderneuerung von den Vorgaben des Anhangs ausgenommen werden.

Rechtssicherheit für die Reifenrunderneuerung

Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik, die unter anderem unabhängige Reifenrunderneuerungsbetriebe vertritt, bewertet diese Klarstellung als wesentlich für die Branche.

Franz Doblhofer von der Bundesinnung Fahrzeugtechnik beziehungsweise der Berufsgruppe Vulkaniseure begrüßt insbesondere die Einordnung runderneuerter Reifen als umweltfreundliches Produkt und spricht sich für eine rasche Umsetzung des delegierten Rechtsakts aus, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Konsultation läuft bis Anfang Juni

Die Anpassung erfolgt im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Anforderungen an Produkte mit Bezug zu entwaldungsrelevanten Lieferketten regelt.

Mit der vorgesehenen Ausnahme für runderneuerte Reifen könnte nach Einschätzung der Interessenvertretung die bestehende Kreislaufwirtschaft im Reifenbereich regulatorisch klarer eingeordnet werden.