EU-Regulierung : Wichtige Erleichterung für runderneuerte Reifen geplant

Franz Doblhofer: "„Für uns und die europäische Reifenbranche zeichnet sich nun eine deutliche Erleichterung ab."

Franz Doblhofer: "„Für uns und die europäische Reifenbranche zeichnet sich nun eine deutliche Erleichterung ab."

- © Bundesinnung Fahrzeugtechnik

Für die europäische Runderneuerungsbranche zeichnet sich bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine wichtige Änderung ab. Nach Angaben der Bundesinnung Fahrzeugtechnik und des internationalen Branchenverbands BIPAVER sollen runderneuerte Reifen künftig nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Die Europäische Kommission hat dazu einen delegierten Rechtsakt vorgelegt, der eine Anpassung von Anhang I der EUDR vorsieht.

Geplante Ausnahmen für mehrere Produktgruppen

Die EU-Entwaldungsverordnung verfolgt das Ziel, die weltweite Entwaldung einzudämmen. Unternehmen dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen oder exportieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dafür sind umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten vorgesehen.

Mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt sollen mehrere Produktgruppen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen werden. Dazu gehören:

  • Rinderhäute, Felle und Leder (KN-Codes 4101, 4104 und 4107)
  • runderneuerte Reifen
  • Sojabohnen als Saatgut
  • Waren aus vulkanisiertem Kautschuk
  • Förder- und Treibriemen
  • Sitze für Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge

Weniger Bürokratie für die Runderneuerungsbranche

Nach Angaben der Bundesinnung Fahrzeugtechnik hätte ein Verbleib runderneuerter Reifen im Anwendungsbereich der EUDR umfangreiche Nachweispflichten über die Herkunft der eingesetzten Materialien sowie zusätzliche Dokumentationsprozesse bedeutet.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen wären dadurch mit erheblichem bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Kosten belastet worden, ohne dass dadurch ein messbarer Beitrag zum Schutz der Wälder entstanden wäre.

BIPAVER verweist auf Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

BIPAVER hatte gegenüber der Europäischen Kommission argumentiert, dass die Runderneuerung keine zusätzliche Nachfrage nach Naturkautschuk verursacht. Stattdessen würden durch die Wiederverwendung hochwertiger Reifenkarkassen Ressourcen geschont, Rohstoffe eingespart und die Lebensdauer von Reifen verlängert.

Nach Einschätzung der Verbände leistet die Runderneuerung seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz.

Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen

Die vorgeschlagene Änderung soll nach Angaben der Bundesinnung Fahrzeugtechnik und BIPAVER sowohl die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Runderneuerungsindustrie stärken.

Zugleich werde damit der Beitrag der Runderneuerung zu Ressourcenschonung, CO₂-Einsparung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft anerkannt. Diese Ziele stünden im Einklang mit der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie.