Kreislaufwirtschaft im Transport : Rechtssicherheit für Flotten: Runderneuerte Reifen bleiben laut EU-Taxonomie zulässig
Dipl. oec. Andreas Westermeyer, MLS Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik
- © Rita NewmanDie Verwendung von runderneuerten Reifen bleibt im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung zulässig. Diese Klarstellung wurde durch das Engagement der Bundesinnung Fahrzeugtechnik gemeinsam mit dem europäischen Branchenverband BIPAVER erreicht. Die EU-Taxonomie dient seit 2020 als Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und ist seit 2022 für große Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit, unter anderem in den Bereichen Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft.
Klarstellung für den Einsatz runderneuerter Reifen
Im Zuge der aktuellen Bewertung wurde festgelegt, dass der Einsatz runderneuerter Reifen nicht gegen die Vorgaben der Taxonomie verstößt. Damit besteht für Unternehmen Rechtssicherheit bei der Verwendung dieser Produkte. Runderneuerte Reifen tragen zur Ressourcenschonung bei, da bestehende Materialien weiter genutzt werden.
Überarbeitung der EU-Regelungen geplant
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der relevanten Rechtsakte zur EU-Klimataxonomie und zur Taxonomie im Umweltbereich eingeleitet. Die Frist für diese Überprüfung wurde bis 14. April 2026 festgelegt. Eine Verabschiedung der überarbeiteten Regelungen ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.