Urteil : Büchl gewinnt erste Runde im Rechtsstreit gegen Peugeot Austria
Hintergrund: Die Firma Büchl hatte sich, unterstützt von der auf österreichisches und europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Peter Thyri, an das Kartellgericht gewandt, da sie – und das gilt auch für zahlreiche anderen Peugeot-Händler in Österreich und Europa – „unter erdrückenden Vorgaben von PSA zu leiden hat“. Beklagt wurden schwere wirtschaftliche Nachteile und der Eindruck, dass von Seiten des Importeurs die Unabhängigkeit als Peugeot-Vertragshändler in Frage gestellt wird.
Das Kartellgericht beruft sich in seiner erstinstanzlichen Entscheidung sowohl auf österreichisches als auch auf europäisches Kartellrecht. Konkret hat das Kartellgericht der Marke Peugeot im Neuwagenvertrieb verboten, den Händler wirtschaftlich zur Teilnahme an Aktionen zu zwingen und damit dessen Freiheit bei der Preisgestaltung beim Endkunden zu beschränken. Zudem erfolgten gerichtlich die Verbote, Prämienzahlungen an den Händler mit Kundenzufriedenheitsumfragen zu koppeln, Handelsspannen der Händler zu reduzieren, wenn diese von PSA bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen und den Händlern durch PSA-Eigenbetriebe mit subventionierten Fahrzeugpreisen am Endkundenmarkt Konkurrenz zu machen. Untersagt wurden darüber hinaus das aufwendige Kontrollsystem im Werkstättenbetrieb sowie nicht kostendeckende Stundensätze, die Garantie- und Gewährleistungsarbeiten für die Händler wirtschaftlich unrentabel machen. Zudem darf PSA die Kosten seines Mistery Shoppings und Audit-Systems für Neuwagen- und Werkstättengeschäft nicht – so wie bisher der Fall – an die Händler übertragen.
Wohlwollende Zustimmung aus der Branche
Die heimischen Branchenvertreter begrüßen das Urteil: „Es ist wichtig, dass das Kartellgericht eine seit langem unklare Rechtfrage nunmehr zumindest in der 1. Instanz beantwortet hat. Diese stellt Richtlinien für ein korrektes Marktverhalten dar und ist für die gesamte Branche und alle Marken europaweit wegweisend“, betont Ing. Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel. „Schon seit vielen Jahren hat sich das Kräfteverhältnis zwischen Hersteller/Importeur und Fahrzeugbetrieb immer mehr zu Lasten der Händler verschlechtert“, kritisiert Ing. Josef Schirak, Sprecher des Kfz-Einzelhandels. Er geht nun davon aus, dass die Hersteller/Importeure reagieren, sich an die Vorgaben im Sinne des Kartellgericht-Urteils halten und in weiterer Folge beispielsweise die Händlerverträge adaptieren. Josef Harb in seiner Funktion als Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik findet es positiv, dass diese Entscheidung nicht nur auf den Handel von Fahrzeugen abzielt, sondern auch einen Fokus auf den Wartungs- und Werkstättenbetrieb gelegt hat. Zufriedenheit herrscht auch bei Stefan Hutschinski, Obmann des Verbandes Österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe (VÖK): „Der Druck der Hersteller auf die Betriebe wurde mit jedem Jahr immer größer und es wurden viele wirtschaftlich und kartellrechtlich äußerst bedenkliche Forderungen gestellt. Dieses Urteil ist eine Befreiung und der erste Schritt in die richtige Richtung. Alle Hersteller sind nun europaweit gefordert, die Zusammenarbeit kaufmännisch vernünftig und kartellrechtlich sauber auszurichten.“