EU-Reifenlabel Pflicht ab November : Eingeschränkte Aussagekraft für Winterreifen

© Goodyear-Dunlop

Für Winterreifen bietet das Reifenlabel nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da spezielle Wintereigenschaften nicht berücksichtigt werden.

Das neue Reifenlabel gilt für Pkw-Reifen sowie Leichttransporter- und Lkw-Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 produziert wurden. „Das Label bietet dem Verbraucher eine wichtige erste Orientierungshilfe, da er nachvollziehbare und unabhängige Informationen darüber erhält, wie sparsam, sicher und leise ein Reifen ist", sagte Mag. Tassilo Rodlauer, Geschäftsführer von Goodyear Dunlop Austria. „Die Verlässlichkeit spielt hierbei eine große Rolle, weshalb effiziente Kontrollen seitens des Staates und seiner Behörden notwendig sind."

Die Reifenhersteller führen die Labeltests selbst nach Vorgaben der europäischen Verordnung 1222/2009 durch. Die nationalen Behörden haben die Aufgabe, die korrekte Umsetzung zu überwachen.

Die Angaben für den Rollwiderstand sowie die Nasshaftung erfolgen in Klassen und reichen von A für sehr gut bis G für sehr schlecht. Beim Rollwiderstand ist bei Pkw eine Kraftstoffersparnis von 7,5 Prozent von A-Reifen gegenüber G-Reifen möglich. Beim Nassbremsen kann der Bremsweg zwischen A und G um bis zu 18 Meter kürzer sein. Die Testmethoden für das Label sind von der Europäischen Union vorgegeben. Dabei gelten für den Nassbremstest für Sommer- und Winterreifen unterschiedliche Temperaturbereiche.

„Aufgrund der Testmethodik kann man die Labelwerte von Sommer- und Winterreifen nicht direkt miteinander vergleichen", sagte Klaus Baltruschat vom TÜV Süd. „Während der Sommerpneu sich in einem für seine Leistung fast optimalen Bereich bewegt, liegt der Winterreifen eher darunter und kann deshalb seine volle Leistungsfähigkeit nicht entfalten."