Tuning : Höher- oder Tieferlegung mit Auflagen
Das Ganze beginnt mit der Änderung am Fahrwerk. Straffer oder komfortabler gegenüber der Serie soll es werden, so lautet meist der Anspruch. Wird ordentlich gearbeitet, so hat man die Änderung der Fahrdynamik und auch den ausreichenden Abstand der Räder zu den angrenzenden Bauteilen im Blick. Ein häufiges Versäumnis ist allerdings die Nichtbeachtung der Mindesthöhen. Die deutsche KÜS-Bundesgeschäftsstelle gibt hierzu Ratschläge.
Für Beleuchtungseinrichtungen definiert die EU-Norm die Mindesthöhe von Schluss- und Bremsleuchten bei mindestens 35 Zentimetern und die der Abblendscheinwerfer sogar bei 50 Zentimetern. Andere lichttechnische Einrichtungen wie Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer oder Rückstrahler müssen noch eine Höhe von mindestens 25 Zentimetern haben. Wie aber misst man die richtige Höhe der Leuchten am Fahrzeug?
Es ist nicht die Höhe der Gehäuseabschlusskante der jeweiligen Leuchte, sondern deren niedrigster Punkt des tatsächlichen Lichtaustrittes, entweder am Reflektor oder der Projektionslinse zum Boden. Die Polizei misst bei Kontrollen hier genau nach, ganz abgesehen von der Verkehrsgefährdung durch die Blendung des Gegenverkehrs bei Leuchten mit hoher Lichtintensität.
Oftmals kommt es auf den Einzelfall an
Geländewagen werden häufig höher gelegt. Dass es dabei zu einem Dachcrash an der Parkhauseinfahrt kommen kann, ist eine der unangenehmen Nebenerscheinungen. Bei solchen Tuningmaßnahmen ist normalerweise immer eine Änderungsabnahme, inklusive einer Bestimmung der neuen Fahrzeughöhe und deren Übernahmen in die Zulassungsdokumente nötig.
Natürlich gibt es auch Fahrwerksänderungen mit einer sogenannten Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), wo keine Änderungsabnahmen notwendig sind. Die KÜS mahnt hier zur Vorsicht, da dies von den jeweiligen Auflagen abhängt und nicht pauschal bei dieser Prüfzeugnisart so ist.
Der Zulässigkeitsnachweis ist bei nicht abnahmepflichtigen Änderungen so lange über die mitzuführende ABE gegeben, wie keine gegenseitige Beeinflussung mit weiteren Änderungsmaßnahmen vorliegt. Mit einer stärker abweichenden Rad- oder Reifenkombination wird jedoch immer eine Änderungsabnahme notwendig. Hier geht es dann darum, Kontakte der Reifen mit angrenzenden Bauteilen auszuschließen.
Und die Höhe für die Anbringung des Fahrzeugkennzeichens? Auch hierfür gibt es klare Vorgaben. Beim Kennzeichen am Fahrzeugheck muss der untere Rand mindestens 30 Zentimeter von der Fahrbahnoberfläche entfernt sein, vorne sind 20 Zentimeter vorgeschrieben. Hierauf muss bei der Tieferlegung ebenfalls geachtet werden.