Frist bis 31. August 2019 : Mängelkatalog 2019: Keine Hektik bei der Umstellung

§ 57a periodische Fahrzeug-Überprüfung PTI Pickerl
© Foto: Bundesinnung Fahrzeugtechnik/Rita Newman

Denn laut eines neuerlichen Schreibens vom 3. Juni 2019 empfiehlt das BMVIT den „mit der Revision betrauten Behörden, den ermächtigten Stellen bis zum 31. August 2019 für die Umstellung Zeit zu geben“. Das BMVIT begründet diese Übergangsfrist mit dem erforderlichen Zeitraum für die Ausrollung der elektronischen und den Versand der Papier-Version.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass falls ein Kfz-Betrieb über eine aktuelle Schulungsunterlage der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik in seinem Betrieb verfügt, der Mängelkatalog nicht angeschafft werden muss. Diese Festlegung haben die Kraftfahrreferenten der Bundesländer im Oktober 2018 im Rahmen einer Besprechung in Klagenfurt getroffen. Beim Mängelkatalog, der Teil der Schulungsunterlage ist, handelt es sich nämlich um den vom BMVIT genehmigten Mängelkatalog.