GVA begrüßt Entscheidung : Reparaturklausel wird Bestandteil des Koalitionsvertrages in Deutschland

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Mit der Reparaturklausel würde der Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisiert, was zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Preisen für Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Stoßfänger, Scheinwerfer oder Rückleuchten führen könnte. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA), der sich seit Jahren für die Einführung der Reparaturklausel einsetzt, wird sich beim Zustandekommen einer Großen Koalition weiterhin auch für die schnellstmögliche Umsetzung der von den Parteien verabredeten Änderungen im Designrecht engagieren.

Der GVA kritisiert seit Längerem, dass Fahrzeughersteller in Deutschland im Segment der sichtbaren Karosserie- und karosserieintegrierten Ersatzteile die Möglichkeit haben, auf Kosten der Autofahrer von einem Monopol zu profitieren, wenn sie für diese Produkte ein Design anmelden. Denn das hat massive Folgen, wie GVA-Präsident Hartmut Röhl erläutert: "Damit werden bisher die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes von einem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen, in dem rund 25 bis 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Kfz-Ersatz- und Verschleißteilmarkt erzielt werden. So werden nicht nur Arbeitsplätze bei Kfz-Teileherstellern, dem freien Kfz-Teilegroßhandel und freien Werkstätten gefährdet sowie Investitionen verhindert, sondern darüber hinaus müssen Autofahrer mehr für diese Ersatzteile zahlen als bei funktionierendem Wettbewerb nötig wäre." Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht würde den Ersatzteilmarkt für Wettbewerb öffnen, während die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs ihrer Neufahrzeuge unberührt blieben, so der GVA. (ags)