Autohandel : Stationären Autoverkauf schnellstmöglich wieder erlauben
Der stationäre Verkauf von Automobilen an Endkunden sollte schnellstmöglich wieder erlaubt werden, fordern die automobilen Verbände VDA (Verband der Automobilindustrie), VDIK (Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller) und ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) sowie die IG Metall in einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das gemeinsame Anliegen ist es, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten so schnell wie gesundheitlich verantwortbar wieder hochgefahren werden.
In dem Schreiben, unterzeichnet von VDA-Präsidentin Hildegard Müller, dem IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann sowie VDIK-Präsident Reinhard Zirpel und ZDK-Präsident Jürgen Karpinski, weisen die Spitzenvertreter auf die immer bedrohlicher werdende Situation bei Herstellern, Zulieferern und im Handel mit den insgesamt rund 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland hin: „Bänder stehen still, Verkaufsräume müssen geschlossen bleiben, der Fahrzeugabsatz ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen“.
Bestellte Fahrzeuge kommen nicht zum Kunden
Der Handel sei mit einer kaum noch zu verkraftenden Menge vorfinanzierter Lagerfahrzeuge konfrontiert, die wegen der angeordneten Schließung seiner Verkaufsstellen stationär nicht mehr veräußert werden dürften. „Noch mehr Fahrzeuge können die Betriebe nicht aufnehmen. Damit kommen auch Zulieferung und Produktion zum Stillstand beziehungsweise können nicht wieder angefahren werden“, heißt es in dem Schreiben.
"Mit einer Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten im stationären Autohandel ließe sich das Risiko der Insolvenz einer Vielzahl von Unternehmen in einer Schlüsselbranche Deutschlands mit allen sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen und den finanziell wie sozial schwerwiegenden Folgen von Arbeitsplatzverlusten für die betroffenen Beschäftigten und ihrer Familien minimieren, so die Unterzeichnenden.
Hygienemaßnahmen bleiben verstärkt aufrecht
Gerade im Automobilhandel könne der Infektionsschutz von Kunden und Mitarbeitern in besonderem Maße gewährleistet werden, heißt es in dem Schreiben. Die Verhältnisse seien geprägt von vergleichsweise großen Flächen und einer geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden. Die Mindestabstände zwischen einzelnen Personen von 1,5 bis 2 Metern könnten dort viel müheloser gewahrt werden als etwa in Lebensmittelgeschäften, Baumärkten, Tierbedarfsgeschäften und Blumenläden.
Warteschlangen an der Kasse, Gedränge an Regalen, das Wechseln von Einkaufswagen von Kunde zu Kunde sowie der ständige Austausch von Ware gegen Bargeld im persönlichen Kontakt kämen im Automobilhandel nicht vor. Gerade in Krisenzeiten sei der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Beschäftigten und Verbraucher ein unverzichtbares Gut. „Die Unterzeichnenden werden sich natürlich vollumfänglich für die Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einsetzen“.