Unmut bei Branchenvertretern : Verlängerung der §57a-Toleranzfrist kommt nun doch

§ 57a periodische Fahrzeug-Überprüfung PTI Pickerl
© Bundesinnung Fahrzeugtechnik/Rita Newman

Konkret heißt es aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: „Um all jene Autobesitzerinnen und Autobesitzer zu entlasten, deren Pickerl (§57a) während der Beschränkungen abläuft, wird durch gesetzliche Anpassung die Frist für die Überprüfung bis vorerst 31. Mai verlängert.“ Je nach Entwicklung der Corona-Krise könnte diese Frist auch per Verordnung des Ministeriums weiter angepasst werden.

Die Befürworter einer Verlängerung haben immer wieder mit dem Beispiel Deutschland argumentiert, für die Bundesinnung ein unseriöser Vergleich, da es bei den deutschen Nachbarn bis dato überhaupt keine Toleranzfrist gegeben hat. In Österreich hätte sich gezeigt, dass viele Fahrzeuge aufgrund schwerer Mängel bei der jährlichen Pickerl-Überprüfung durchgefallen sind und mit den Fahrzeugbesitzern eine Nachfrist von 28 Tagen zur Reparatur dieser Mängel vereinbart wurde. Diese Fahrzeuge, deren Mängel sich rasch zur Kategorie „Gefahr in Verzug“ entwickeln könnten, weiterhin über die Straßen rollen zu lassen, empfinden die Verantwortlichen aus der Kfz-Branche als grob fahrlässig. „Die österreichischen Kfz-Betriebe – mit der Berechtigung zu Überprüfungen nach §57a – verfügen über genügend Kapazität, um ‚Pickerl‘-Überprüfungen durchzuführen“, betont einmal mehr Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik. (ags)