Existenzsorgen : VÖK befürchtet "Flächenbrand im Fahrzeughandel"
Generell betont der VÖK, dass der Fahrzeughandel im Vergleich zu anderen Branchen stark differenziert zu betrachten ist: Die Produkte sind hochwertig, der einzelne Händler bewegt oft mehrere Millionen Euro mit geringsten Spannen. Somit ist es oftmals schwierig für Händler, bei den jeweiligen Hausbanken das notwendige Verständnis hervorzurufen – Risikoaufschläge sind da keine Seltenheit.
„Händler haben kaum Luft zum Atmen“
Auch abseits der Corona-Krise sind die goldenen Zeiten des Fahrzeughandels längst vorbei. Die Hersteller bzw. in Österreich die Importeure „haben in den vergangenen Jahrzehnten das Geschäftsmodell laufend zu Lasten der Fahrzeughändler umgestaltet, sodass diesen nun kaum Luft zum Atmen bleibt“, kritisiert der VÖK. Die von der Regierung ins Leben gerufenen Hilfsprogramme, zum Beispiel der Corona-Hilfs-Fonds – mit Garantien für Betriebsmittelkredite, Fixkostenzuschüsse, etc.) –, werden grundsätzlich positiv gesehen, sind aber mit Hürden verbunden. Denn beim Corona-Hilfs-Fonds ist Bedingung, dass die URG-Kennziffern (Eigenkapitalquote und Schuldentilgungsdauer) in der Bilanz passen. Allerdings sorgen ein hoher Investitionsbedarf, ein hoher Fremdkapitalanteil sowie sehr hohe Summen für die Lagerstandsfinanzierung (Neu- und Gebrauchtwagen) dafür, dass für viele Händler die – aktuell so notwendigen – Bilanzkennzahlen unerreichbar sind. Ohne diese Hilfszahlungen droht vielen Betrieben der Konkurs.
Viele Fahrzeughändler, so der VÖK, wird der große Umsatzrückgang durch den „Covid-19-Shutdown“ erst Monate später treffen, da Neuwagen in der Regel eine Lieferzeit zwischen zwei und drei Monate, manche Modelle auch noch länger, aufweisen. Dieser Umsatzrückgang fällt somit bei der bestehenden Regelung des Corona-Hilfs-Fonds aus dem Durchrechnungszeitraum. Das „Corona-Jahr 2020“ wird aber auch 2021 voll durchschlagen, und zwar dann, wenn die Bilanz 2020 erstellt wird. Im Zuge dessen kann es in bei vielen Betrieben unverschuldet zu einem URG-Verfahren (Reorganisationsverfahren) kommen, betont der VÖK, der auch hier eine Anpassung der geltenden Gesetze einfordert.
Aufgrund der genannten Gründe hat der VÖK einen Forderungskatalog erstellt, der folgende Punkte beinhaltet:
Kriterien für die Vergabe des Corona-Hilfs-Fonds (URG-Kennzahlen) für den Fahrzeughandel umgestalten bzw. aussetzen.
Abwicklung bei den Banken vereinfachen und beschleunigen. Keine zusätzlichen Sicherheiten bei den – zumeist ausfinanzierten – Betrieben einfordern.
Eine Wahlmöglichkeit für den Durchrechnungszeitraum für den Corona-Hilfs-Fonds/Fixkostenzuschuss – Ausgestaltung ähnlich der Regelung des Härtefall-Fonds.
Aufgrund vieler drohender URG-Verfahren nach der Bilanz 2020 Forderung nach frühzeitiger Anpassung der Gesetzeslage bzw. Aussetzen dieser Verfahren.
Wirtschaftsimpuls durch Ökoprämie.
Der VÖK appelliert an alle Interessenvertreter, der Politik diese prekäre Situation aufzuzeigen. Falls keine speziellen Maßnahmen gesetzt werden, drohen im Fahrzeughandel Insolvenzen, zahlreiche zusätzliche Arbeitslose und eine Ausdünnung des Händlernetzes. „Gewinner wären nur wieder die finanzkräftigen Importeure mit ihren eigenen Retail-Betrieben, Verlierer wäre der Kunde durch den dann fehlenden Wettbewerb“, gibt die Branchenvertretung zu bedenken.