VW-Sammelklage : Dieselskandal: Keine VW-Entschädigung für Schweizer Autobesitzer
Schweizer VW-Fahrer erhalten im Dieselskandal keine Kompensation: Die in Deutschland eingereichte Sammelklage von 2000 Besitzern von Volkswagen-Dieselfahrzeugen mit manipulierten Motoren wird ohne Entschädigung fallen gelassen.
Die Kläger hatten gehofft, zwischen 1.600 und 5.000 EUR zugesprochen zu bekommen. Es sei skandalös, dass angesichts der strafrechtlich verurteilten Verantwortlichen die Schweizer praktisch die einzigen seien, die in der VW-Affäre nicht entschädigt würden, sagte Sophie Michaud Gigon, Generalsekretärin der Konsumentenschutzorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC).
Bis Ende 2017 haben mehr als 2.000 Personen ihre Rechte an myRight abgetreten. myRight ist Teil einer Sammelklage, die in Deutschland von einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Autohersteller geführt wird. Nach einem ersten Misserfolg eines deutschsprachigen Eigentümers verzichtete die Plattform darauf, für die Schweizer zu kämpfen, da auch die Kostenvorschüsse sehr hoch waren, wie Sophie Michaud Gigon ergänzte.
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Laut FRC hat der VW-Konzern bereits fast 30 Milliarden Franken (31,44 Milliarden Euro) für Entschädigungen und Gerichtskosten ausgegeben. Im Jahr 2018 führte die Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zu einem Vergleich zugunsten von 260.000 Kunden. Die Entschädigungssummen lagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro pro Person.
(APA/red.)