Recht : Vorsicht beim Abschleppen von E-Autos
Denn was viele nicht wissen ist, dass das Abschleppen oder Abtransportieren von Elektrofahrzeugen unter Gefahrgut (ADR) fällt. Darüber hinaus braucht es beim Transport zur nächsten Werkstätte zahlreiche Kenntnisse über Elektroantriebe und deren Handhabung.
Zum Hintergrund: Jedes Unternehmen, das Gefahrguttransporte durchführt, braucht entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer. Diese müssen, sofern Gefahrgut auf der Straße befördert wird, einen ADR-Schein vorweisen. ADR ist die Kurzform von „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, auf Deutsch das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es beinhaltet Vorschriften für den Straßengüterverkehr und die korrekte Ladungssicherung sowie zur Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Das Wissen um die Regeln und deren Einhaltung wird in Schulungen vermittelt und mit dem ADR-Schein bestätigt.