Kritik an 400-m2-Regelung : Frühlingserwachen der Autobranche nach Ostern mit Wermutstropfen

Edelsbrunner
Bundesgremium Fahrzeughandel
Autohandel
Wirtschaftskammer
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„Wir begrüßen, dass ab 14. April die Zulassungsstellen und Autohäuser bis 400 m2 wieder offen haben. Allerdings sind viele große Autohäuser von dieser Regelung ausgeschlossen und wir werden gegen diese Ungleichbehandlung ankämpfen“, betont Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann Fahrzeughandel. Kfz-Werkstätten, die in den vergangenen zwei Wochen geschlossen hielten oder in einen Notbetrieb zur Servisierung von Fahrzeugen systemerhaltender Betriebe und Personen übergingen, werden nun wohl sukzessive in einen regulären Betrieb wechseln, natürlich unter Einhaltung der verschiedenen gesundheitsvorsorgenden Maßnahmen. Edelsbrunner: „Natürlich ist die Servisierung von Fahrzeugen zur Systemerhaltung und Firmenautos mehr denn je wichtig, allerdings sollte auch die Mobilität der älteren Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden, die mit ihrem Fahrzeug sicher und ohne Ansteckungsgefahr Fahrten zu Ärzten durchführen können.“

Günther Kerle, Sprecher des Arbeitskreises der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung, begrüßt die Öffnung der Zulassungsstellen: „Bereits verkaufte Neuwagen, die auf Lager stehen, können nun ausgeliefert und angemeldet werden. Das sichert dem Autohandel eine gewisse Liquidität.“

Wie drastisch die Auswirkungen auf die Autobranche sind, kann noch nicht abgeschätzt werden. Im März war ein Rückgang von zwei Drittel bei den Neuwagenzulassungen zu beklagen, mit etwa 10 % waren die Neuwagenzulassungen schon Anfang des Jahres rückläufig gewesen. Somit wird eine verhalten in dieses Jahr gestartete Branche hart getroffen. Es ist zu befürchten, dass nach Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie Einkommensverlusten von Handel und Gewerbe und der Tourismus- und Gastronomiebetriebe, Fahrzeugneuanschaffungen in diesem Frühjahr nicht auf der Prioritäten-Liste stehen. Nicht wenige Experten rechnen aber damit, dass der Urlaub in Österreich aufgrund der massiven Einschränkung der Reisefreiheit in den Sommermonaten zu einer Belebung von Hotellerie und Gastronomie führen könnten, allerdings bleiben Einkommensverluste von zwei Monaten, da Gastronomiebetriebe – und auch das nur unter strengen Auflagen – erst ab Mitte Mai wieder aufsperren dürfen. (aü)