GARANTA Versicherung : Kfz-Zulassungsstellen österreichweit im Notbetrieb

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Somit dürfen sich Zulassungsstellen nur mehr auf bestimmte, unbedingt notwendige Geschäftsfälle beschränken. „Dazu zählen etwa die Anmeldung von Fahrzeugen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit sowie von Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden, oder von Fahrzeugen, die eingesetzt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten, oder die Abmeldung von Fahrzeugen und die Hinterlegung von Kennzeichen, sofern zwingend wirtschaftliche Gründe das erforderlich machen“, erklärt Thomas Kogler, Zulassungsstellen-Hauptverantwortlicher der GARANTA Versicherung.

Da das Betreten der Zulassungsstelle nicht mehr möglich ist, sollten Kunden vorab per Telefon oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel mit der Versicherung bzw. der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgangsweise festzulegen. „Der Notbetrieb gilt selbstverständlich nicht nur für die Kunden der jeweiligen Versicherung, sondern steht auch Kunden, die bei anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, zur Verfügung“, ergänzt Thomas Kogler.