Normverbrauchsabgabe : Übergangsregelung vereinbart

Für Fahrzeuge, für die bis inklusive 15. Februar 2014 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann die NOVA gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet und abgeführt werden, sofern das Fahrzeug bis 30. Juni 2014 ausgeliefert (dem Kunden übergeben) wird.

Derzeit laufen noch Bemühungen, die neue NoVA-Formel günstig zu beeinflussen. Am Mittwoch 29.1.2014, wird das Abgabenänderungsgesetz im Ministerrat beschlossen.