Ab 14. April 2020 : Kfz-Betriebe werden langsam wieder hochgefahren
Allerdings ist die zu Beginn der Woche verkündete Maßnahme, Geschäfte mit einer Größe unter 400 m2 zu öffnen, noch mit vielen offenen Fragen verbunden – und diese betreffen vor allem die Verkaufsflächen von Autohäusern. Nach vier Wochen „Shutdown“ könnten 75 bis 80 % der Einzelhandelsbetriebe wieder aufsperren. Allerdings ist nach wie vor ungeklärt, ob größere Geschäfte durch Absperrungen ihre Fläche so verkleinern dürfen, dass diese unter die 400-m2-Regelung fallen. Gerade was die Absperrungen betrifft, ist der Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel, Ing. Klaus Edelsbrunner, wenig optimistisch. Die Kfz-Werkstätten werden aber wohl – natürlich unter Einhaltung strenger hygienischer Sicherheitsvorkehrungen – wieder öffnen. Damit steht der Abwicklung des saisonalen Reifenwechsels nichts im Wege.
Von Seiten der Automobilimporteure sieht man vor allem den Umstand positiv, dass man erreichen konnte, dass ab 14. April 2020 die Kfz-Zulassungsstellen wieder geöffnet und Fahrzeuganmeldungen wieder einfacher möglich werden.