Öffnung : Kfz-Zulassungsstellen beenden Notbetrieb nach Ostern

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Konkret wird ab 14. April 2020 „der Betrieb von Kfz-Zulassungsstellen der behördlich ermächtigten Kfz-Haftpflichtversicherer im gesetzlich vorgesehenen Umfang und im Rahmen der Ermächtigung unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen“, heißt es aus dem Mobilitätsministerium.

Die Sicherheitsmaßnahmen sehen vor, dass sich in der Zulassungsstelle nicht mehr als Antragssteller pro 20 m2 Fläche befindet. Zudem muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen, auch den Beschäftigten, eingehalten werden. Zudem haben alle in der Zulassungsstelle sich befindlichen Personen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. Und schlussendlich muss die Möglichkeit zur Händedesinfektion für alle Personen geschaffen sowie alle Oberflächen regelmäßig desinfiziert werden.