Bundesinnung der Fahrzeugtechnik : Neuer Webauftritt für das "Pickerl"
Im Zuge des Relaunchs sind nun mehr Informationen verfügbar und auch die Funktionalität wurde neu gestaltet. Neu ist auch eine aktuelle österreichweite Übersicht der Schulungsangebote, um den Personen, die sich zur „geeigneten Person“ (Prüforgan) ausbilden lassen wollen, Hilfestellung zu geben.
Darüber hinaus informiert die neu gestaltete Website über folgende Themen:
• Das § 57a-Pickerl......der richtige Weg für Ihre Sicherheit!
• Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?
• Voraussetzungen und persönliche Qualifikation um als geeignetes Personal Fahrzeuge überprüfen zu dürfen
• Welche Mindestausrüstung ist für eine ermächtigte Begutachtungsstelle erforderlich
• Ein negatives Gutachten - was nun?
• Umfangreiche Fragen und Antworten zum §57a-Pickerl
• Übersicht über die gesetzlich definierten Prüfpositionen im Detail
„Auch wenn sich die Seite www.57a.at primär an den interessierten Endkunden richtet, haben wir festgestellt, das sich auch viele unserer Mitglieder auf dieser Seite Informieren. Die jetzt eingefügten Informationen über Grundschulungen, Erweiterungsschulungen und Spezialkurse zum Thema § 57a ist somit der direkte Weg und eine weitere hilfreiche Serviceleistung für unsere Mitglieder“, erklärt Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Josef Harb.