Unklare Umsetzungsrichtlinien : VÖK geht mit der DSGVO hart ins Gericht
Deutlicher formuliert es Obmann Stefan Hutschinski: „Es ist Wahnsinn, unverantwortlich und eine schwere zusätzliche bürokratische Last für unsere Betriebe, so eine Verordnung ohne exakte Umsetzungsrichtlinien in die Welt zu setzen.“ Solche Vorgänge würden lediglich EU-Kritiker bestätigen und eine EU-„feindliche“ Stimmung begünstigen.
Man werde überflutet von Angeboten der DSGVO-Experten so von sogenannten Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) der Geschäftspartner und Lieferanten, in denen die Verantwortung für die Daten stets in Richtung der Autohäuser abgewälzt würde, so der VÖK. Positiv wertet Verband die Unterstützung seitens der Wirtschaftskammer für das vom Bundesgremium Fahrzeughandel in der WKÖ und den Automobilimporteuren in der IV erarbeitete und ausgesandte Informationsschreiben zur DSGVO.
Die Thematik DSGVO werde von einigen Herstellern und Importeuren laut VÖK aber auch dazu verwendet, den Betrieben die Verantwortung für den Datenschutz umzuhängen und sich im Gegenzug „durch die Hintertüre die Zugriffsrechte auf die Kundendaten zu sichern“. Leittragende dieser Situation seien einzig und alle die Kfz-Betriebe, denn Geld und Umsätze verloren gehen würden.