Gesetz : NoVA-Übergangsfrist verlängert
Die Entscheidung ist auch den aktuellen Lieferengpässen aufgrund der globalen Chipkrise geschuldet. Der Kaufvertrag für ein neues Nutzfahrzeug muss allerdings unverändert vor dem 1. Juni 2021 unterschrieben worden sein.
„Wir haben als Interessenvertreter immer wieder hartnäckig auf diesen Missstand hingewiesen. Mit der Ausweitung der Lieferfrist werden langwierige Diskussionen und Streitigkeiten vermieden, wer jetzt die doch zum Teil enormen zusätzlichen Belastungen insbesondere für N1-Fahrzeuge (Kleintransporter) durch die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat. Denn die kann bei einem Neukauf schon einmal bei 10.000 bis 15.000 Euro liegen. Wenn die NoVA-neu auch nicht zu verhindern war, so zeigt die Politik wenigstens Verständnis für diese außergewöhnliche Situation“, betont Josef Nußbaumer, Obmann des Landesgremiums Fahrzeughandel Salzburg.