E-Fuels : E-Fuels sollen in der EU vollständig CO₂-neutral sein

Infografik mit Nachhaltigkeitsmerkmalen von eFuels, dessen Produktion, und Versorgungskette.
© uniti e.V.

Neuwagen mit Verbrennungsmotor sollen nach einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission ab 2035 nur noch mit vollständig CO₂-neutralen E-Fuels betankt werden dürfen. Dazu soll ein neuer Fahrzeugtyp eingeführt werden. Die Autos müssten so konstruiert sein, dass der Motor nur mit vorschriftsmäßigem E-Fuel im Tank startet. Möglich wird dies durch Geräte, die die chemischen Eigenschaften des Kraftstoffs überwachen.

Der Interessenverband eFuel Alliance kritisierte den Vorschlag als zu restriktiv und praktisch nicht umsetzbar. "Damit bleibt es beim Verbot des Verbrennungsmotors in 2035", erklärte der Verband, dem neben E-Fuel-Herstellern auch Unternehmen der Auto- und Mineralölindustrie angehören.

Eigentlich dürfen in der EU ab 2035 nur noch CO₂-freie Neuwagen zugelassen werden, was praktisch ein Verbrennerverbot bedeutet. Deutschland setzte auf Initiative von Verkehrsminister Volker Wissing eine Ausnahme durch, damit Autos mit Verbrennungsmotor noch mit E-Fuels weiterbetrieben werden. Die geforderte CO₂-Neutralität bedeutet, dass bei ihrer Verbrennung nur so viel Kohlendioxid ausgestoßen werden darf, wie zu ihrer Gewinnung zuvor aus der Luft aufgefangen wurde. E-Fuels sind heute noch sehr teuer, ihre Herstellung erfordert mehr Energie als ein Batterieantrieb.

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Nach Ansicht der eFuel Alliance fordert der Gesetzesentwurf eine 100-prozentige CO₂-Reduktion, die die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich des Transports der Kraftstoffe einschließt. "Solange der Transport und die Verteilung nicht ebenfalls mittels erneuerbarer Energien gesichert sind, kann keine vollständige Emissionsreduktion erreicht werden", erklärte Verbandschef Ralf Diemer.

Unter den deutschen Autoherstellern hat sich Porsche für den Einsatz synthetischer Kraftstoffe ausgesprochen, um weiterhin eine Verbrennerversion des Sportwagens 911 bauen zu können. Auch BMW pocht auf Technologieoffenheit, also keine Festlegung allein auf batterieelektrische Antriebe.

(APA/red.)