Pickerl Überprüfung : Das Pickerl sichert den Wert des Autos

§57a-Gutachten

Bei der § 57a-Begutachtung werden die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung des Pkw nach dem aktuellen Stand der Technik überprüft (Symbolbild).

- © APA / Helmut Fohringer

Die periodische Überprüfung des Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt und für einige ein lästiger, immer wiederkehrender Termin. Hätten wir nicht diese gesetzliche Regelung, würde das ja bedeuten, dass über neun Millionen in Österreich lebende Personen täglich auf öffentlichen Verkehrsflächen mit über fünf Millionen Pkw in Kontakt kommen könnten, die eventuell weder verkehrs- noch betriebssicher sind. Ganz zu schweigen von der Person, die so ein Fahrzeug in Betrieb setzt und sich und seine Beifahrer gefährdet.

Auch die Komplexität des hochtechnologischen Wunderwerks Pkw steigt von Jahr zu Jahr. Immer schneller entwickeln die Fahrzeugkonstrukteure neue Technologien, die der Fahrzeugsicherheit, dem Fahrkomfort und dem Spritverbrauch gerecht werden.

Auch die Verkehrssituation hat sich weiterentwickelt. Seit 1960 hat sich allein der Pkw-Bestand in Österreich verzehnfacht. Damit hat sich unweigerlich auch das Fahrverhalten eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers verändert. Darum ist es notwendig, mit dem technologischen Fortschritt, mit der Verkehrssituation und den klimatischen Bedingungen auch das Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug und der Verkehrssicherheit weiterzuentwickeln. Bedeutet, wir dürfen froh sein in Österreich zu leben.

  • Roman Keglovits-Ackerer, BA, Bundesinnungsmeister Fahrzeugtechnik
    Unsere Kfz-Betriebe und andere Prüforganisationen investieren laufend in die Mitarbeiter der Prüfstellen, um den gesetzlichen Auftrag für die Sicherheit auf Österreichs Straßen sicherzustellen.

    Roman Keglovits-Ackerer BA, Bundesinnungsmeister Fahrzeugtechnik

Pickerl Überprüfung: Schutz aller Verkehrsteilnehmer

Bei der § 57a-Begutachtung werden die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung des Pkw nach dem aktuellen Stand der Technik überprüft. Dies dient nicht nur zur eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. „Unsere Kfz-Betriebe und andere Prüforganisationen investieren laufend in die Mitarbeiter der Prüfstellen, um die technologische Weiterentwicklung, wie Digitalisierung und Automatisierung zu bewältigen und damit den gesetzlichen Auftrag für die Sicherheit auf Österreichs Straßen sicherzustellen“, Roman Keglovits-Ackerer BA, Bundesinnungsmeister Fahrzeugtechnik.

Darüber hinaus spielt die §57a Pickerl Überprüfung eine bedeutende Rolle für den Werterhalt eines Fahrzeugs. Ein Auto, das regelmäßig gewartet und überprüft wird, behält nicht nur seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, sondern erzielt auch bei einem eventuellen Verkauf einen höheren Marktwert. Potenzielle Käufer schätzen die Gewissheit, dass ein Fahrzeug in gutem Zustand ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.