Kfz-Werkstatt

Änderungen beim „Pickerl“ ab 2. Februar

Ab 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a-Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird.