Ab 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a-Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird.
Wichtige Änderungen bei der § 57a-Überprüfung durch die 10. Novelle der Rechtsvorschrift für Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung in...
Neuwagenlieferungen verzögern sich, somit haben Kfz-Werkstätten gegenwärtig eine sehr gute Auslastung. Das bestätigen auch Selim und Fatih...