§57a-Überprüfung : Die Kfz-Werkstätten bleiben erste Anlaufstelle fürs Pickerl

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Denn fast drei Viertel (74 %) der Befragten (N=250) gaben an, die §57a-Überprüfung von Kfz-Technikern in freien oder markengebundenen Kfz-Werkstätten durchführen zu lassen.

„Das Ergebnis zeigt eindrucksvoll, dass die Fahrzeugtechniker in den Betrieben ein hohes Vertrauen in Österreich genießen. Es untermauert auch die Bestrebungen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, auch zukünftig für den Weiterbestand der ‚Pickerl‘-Überprüfung in den Fachwerkstätten einzutreten“, betont Komm.-Rat Mst. Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik.