Bis 30. Juni 2015 : "Meisterbonus" verlängert

Die Aktion soll Personen motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre Qualifikation nachhaltig zu steigern. Das Wirtschaftsministerium übernimmt ein Drittel der je nach Gewerbe unterschiedlich hohen Prüfungsgebühren der Meisterprüfungsstellen der Landeswirtschaftskammern, wenn die Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Förderungsansuchen können jene Absolventinnen und Absolventen stellen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung im Zeitraum von 1. November 2011 bis 30. Juni 2015 in Österreich positiv abgeschlossen haben. Ausschlaggebend ist die zuletzt bestandene Teilprüfung. Das Antragsformular ist zusammen mit einer Kopie des (Gesamt-)Prüfungszeugnisses und einem Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühren per E-Mail, Post oder Fax zu senden: E-Mail: meisterbonus@bmwfw.gv.at Post: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Meisterbonus Stubenring 1 1010 Wien Fax: +43 (0)1/71100-930075 Förderungsansuchen können bis längstens 31. August 2015 beim BMWFW eingereicht werden. Die Formulare stehen hier zum Download zur Verfügung: