Bis zu 4.000 Euro Förderung pro Fahrzeug : BEÖ drängt auf Verlängerung des Aktionspakets E-Mobilität

© Bosch

„Diese Förderaktion ist erfolgreich und muss 2019 unbedingt fortgeführt und weiter ausgebaut werden. Auch eine steuerliche Befreiung kann eine wirksame Anschubförderung sein und die derzeit bestehenden Preisunterschiede teilweise ausgleichen. Das hat sich in Norwegen gezeigt“, erklärt BEÖ-Sprecher Roland Ziegler. „Ein E-Auto darf nicht mehr kosten als ein vergleichbarer Benziner oder Dieselfahrzeug.“

Derzeit rollen rund 20.000 rein batterieelektrisch betriebene E-Pkw auf österreichischen Straßen, der Anteil an den Neuzulassungen beträgt gerade einmal 2,5 %. Schaut man sich das Beispiel Norwegen an, so fährt dort jeder zweite zugelassene Pkw mit Strom – dank Anreizen und Steuerentlastungen initiiert von der norwegischen Regierung. „So fällt etwa bei Kauf eines E-Autos die Umsatzsteuer weg – dies ließe sich auch in Österreich umsetzen und ist eine absolute Notwendigkeit“, so Ziegler. „Ohne eine deutliche Erhöhung des Anteils der E-Mobilität können die ambitionierten Klimaziele nicht erreicht werden.“ Auch die Niederlande planen ab dem Jahr 2021 Kaufprämien für privat genutzte E-Autos von 6.000 Euro und 2.030 Euro für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge. Zudem sollen Elektroautos von der Umsatzsteuer befreit werden.

Der BEÖ, der elf heimische Energieunternehmen im Bereich Elektromobilität vertritt, betont, dass die Energieunternehmen hierzulande bereits ein flächendeckendes, öffentliches und roamingfähiges Ladenetz für E-Fahrzeuge geschaffen haben. „Mit knapp 3.000 öffentlichen Ladeanschlüssen ist dieses Netz bereits heute das größte Ladenetz Österreichs und wird im nächsten Jahr noch weiter ausgebaut“, unterstreicht Ziegler. Damit die E-Mobilität aus regenerativen Quellen noch alltagstauglicher werden kann, braucht es einen Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur. Dafür müssten aber rechtliche Hürden im Wohnrecht, konkret im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Mietrechtsgesetz (MRG) und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), abgebaut werden.